"Der Gutachter Prof. F. ist abzulehnen"
"Am 8. Januar sprang mein Sohn Mario bei erster Gelegenheit - während eines sogenannten Belastungstrainings als Patient der Klinik in R. - von einem Hoteldach in den Tod", so die Darstellung des Vaters Günter Hagemeister, Rektor einer Hauptschule, in einem Gespräch mit der Selbsthilfe Beschwerdestelle des LApK MV e.V. Gemeinsam mit seiner Frau, die zusammen im rund 500 Kilometer entfernten nordrhein-westfälischen Horn-Bad-Meinberg leben, erhebt er am 11. Februar 2006 in der Ostsee-Zeitung (OZ) erstmals öffentlich schwere Vorwürfe gegen die Psychiater. Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mehrere behandelnde Ärzte in der Klinik wegen des Verdachts "der fahrlässigen Tötung". Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Mario war Student an der Universität in R.
Das staatsanwaltliche Prozedere beim Einsatz unabhängiger Gutachter "zog sich hin", teilte Hagemeister weiter mit. Mit "Erstaunen" und "Empörung" hat er auf "die selektive Wahrnehmung" des von der Staatsanwaltschaft eingesetzten Gutachters Prof. F. reagiert. "Es drängt sich der Verdacht auf", so Hagemeister, "dass Prof. F. sich in seinem Gutachten weitestgehend auf die Stellungnahme von Prof. H. bezogen hat, anstatt in objektiver Weise die vorhandenen Unterlagen genauestens zu prüfen." Daraufhin erklärte Günter Hagemeister: "Der Gutachter Prof. F. ist abzulehnen."
Laut Hagemeister berücksichtigt der Gutachter besonders jene Einträge in den Krankenakten nicht, die auf vermeintliche Fehler in der Behandlung hinweisen könnten. Dazu führt Hagemeister zwei Beispiele an:
1. «Am 01.10.2005 wird der Patient (während seines Aufenthaltes in der Klinik) morgens als "verlangsamt", "zerstreut", "hilflos", "ratlos" beschrieben. - Trotzdem entlässt man ihn, ohne jemanden zu informieren oder mit der Betreuung zu beauftragen für eine Belastungsprobe im häuslichen Bereich (500 km entfernt). Der Patient wird verwirrt, verwahrlost und nicht ansprechbar aufgegriffen, die Folgen sind eklatant.»
2. «Am 08.01.2006 wird der Patient (nachdem er vier Tage zuvor nach einem ca. halbjährigen Aufenthalt in der geschlossenen Abteilung auf die halboffene Station verlegt worden war) erneut zu einer Belastungsprobe im häuslichen Bereich (immer noch weit entfernt) entlassen, wieder ohne die Eltern zu informieren oder jemanden mit der Betreuung zu beauftragen. Die Folgen dieser erneuten Fehleinschätzung sind bekannt.»
Petra und Günter Hagemeister sind überzeugt davon, "dass von einer 'wundersamen Heilung' nach Aktenlage wohl kaum gesprochen werden kann". Sie bezweifeln, dass die Psychiater ihre Kompetenzen zur Suizidprävention in ausreichendem Maße wahrgenommen haben. Auch seien mit Mario "im Rahmen der wenigen psychotherapeutischen Gespräche keine wirklichen Lebensperspektiven erarbeitet worden". Der Staatsanwalt ermittelt weiter, so Hagemeister. (29.10.2007)
Hinweis: Die Beschwerdestelle konnte die veröffentlichte Beschwerde vom 29.10.2007 bei laufendem Verfahren nicht inhaltlich prüfen und kann deshalb für die Richtigkeit des Inhaltes keine Verantwortung übernehmen.
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Kommentar zu ihrem "3. Beispiel"
An Ehrlichkeit und Anstand muss man zweifeln, wenn man diese Internetseite aufruft:
www.gesellschaft-nervenheilkunde-mv.de/vorstand.html - und man hier den so genannten Gutachter in diesem Verfahren als Vereinsvorsitzenden und Marios behandelnde Ärztin als dessen Schatzmeisterin findet.
Die Staatsanwaltschaft teilt in einem Schreiben vom 09.06.2006 mit, dass Herr F. "... in anderen Sachen bereits im Auftrag der Staatsanwaltschaft sowohl umfassende als auch fundierte und differenzierte Gutachten erstattet hat." Wenn der Herr Gutachter F. in diesen Fällen genau so voreingenommen und selektiv gearbeitet hat, wie in diesem Fall, wird vieles neu aufgerollt werden müssen. Eine derartige Überschneidung von Funktion und Interessen würde kein Kaninchenzuchtverein zulassen.
Selbst ein Zitat aus den Krankenunterlagen vom 13.10.05 handschriftlich vom Krankenhauspersonal eingetragen, scheint Herr F. übersehen zu haben:
"... möchte sich am liebsten von einem Hochhaus stürzen und nichts mehr merken."
Keine Suizidprävention, keine Information der Eltern oder gar der Ansatz einer Zusammenarbeit, kein begleitendes Hinführen an die Welt außerhalb der Klinik, stattdessen ein Aussetzen.
Mein Sohn gehörte zu einer Gruppe Menschen, die besonders schutzbedürftig ist.
Staatliche Gewalt führt sich selbst ad absurdum, wenn sie ein Verhalten - wie oben beschrieben - in unserer Gesellschaft ohne Sanktionen zulassen sollte. Es könnten sogar gewisse Assoziationen geweckt werden. Jeder in Deutschland weiß sofort, was gemeint ist.
Nicht einmal, sondern zweimal wurde der schutzbefohlene und schutzbedürftige Patient mit Absicht und wissentlich "zerstreut, hilflos und ratlos" (Zitat aus der Akte) Situationen ausgesetzt, die er - alleingelassen - vorhersehbar nicht meistern konnte. Das sagen die Akten eindeutig aus. Der Patient wurde also - bei Kenntnis der Aktenlage, die man bei den behandelnden Ärzten unterstellen muss - mit Vorsatz zweimal in eine für ihn nicht beherrschbare und ausweglose Situation geschickt.
Man braucht keinen weiteren Gutachter - man muss nur sehen wollen, was in den Gerichtsakten schwarz auf weiß unmissverständlich klar und deutlich vermerkt ist.
Wie würde man es juristisch bewerten, wenn eine Schiffsmannschaft auf hoher See einen Passagier über Bord wirft, in dem Wissen, dass dieser nicht schwimmen kann? Auch dafür braucht man keinen Gutachter.
Nichts anderes ist in Rostock am 01.10.05 und am 08.01.06 geschehen!
Dem Landesverband MV der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V. mit seiner Selbsthilfe-Beschwerdestelle danke ich, dass er sich nicht daran beteiligt solche Vorkommnisse totzuschweigen.
Günter Hagemeister (29.10.2007)
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Reelkirchener Str. 1
32805 Horn-Bad-Meinberg
Tel. 05233 - 1581
E-Mail: gp.hagemeister(et)t-online.de
Anmerkung: Das "dritte Beispiel" und der Kommentar von Günter Hagemeister sind an den Gutachtachter Prof. F. und an eine Ärztin zur Stellungnahme/Information heute, am 29.10.2007, per E-Mail weitergeleitet worden. Ulrike Schob, Vorsitzende des LApK MV
Gutachter Prof. F. am 29.10.2007: "Vielen Dank für Ihre mail. Da ich offensichtlich in dieser Sache als Gutachter tätig gewesen bin, werde ich mich dazu öffentlich nicht äußern können, um meine Neutralität zu wahren."
Kommentar von Günter Hagemeister am 02.11.2007: Ich stehe zu jedem Wort von mir, das auf dieser Seite veröffentlicht wurde. Diese Darstellung ist aber nur ein Bruchteil von dem, was scheinbar nicht an die Öffentlichkeit gelangen soll. Jedem, der es möchte, gebe ich hier vor Ort die Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen. Die Wahrheit ist dann ganz leicht zu ergründen. Man muss nur lesen können und nur nicht die Augen zumachen wollen. Die Erkenntnis wird sein, dass die Angelegenheit weitaus schlimmer und weitreichender ist, als hier bisher dargestellt.
Dieser Vorgang ist noch nicht beendet, auf den Seiten http://psychiatrie.kilu.de und http://www.aerztepfusch-psychiatrie.de wird berichtet.
Günter Hagemeister, Reelkirchener Straße 1, 32805 Horn-Bad-Meinberg
Tel. 05233 - 1581
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