Überprüfung von befristeten Erwerbsminderungsrenten

 

Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rentennachzahlung haben. Auch kann sich die laufende Rente erhöhen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Begünstigt können all diejenigen sein, die eine Zeitrente wegen Erwerbsminderung erhalten oder erhalten haben, die in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis zum 30. April 2007 mindestens einmal verlängert wurde.
Dies gilt auch dann, wenn die Rente inzwischen unbefristet als Dauerrente gezahlt wird oder wenn bereits eine Altersrente bezogen wird.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite der Deutsche Rentenversicherung in der Pressemitteilung vom 19.12.2008



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