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Gewalt, Straftaten, Delikte, Schuldfähigkeit, Forensik

(Agenturmeldungen)

Kölner Polizistin bei Würgeangriff auf Kirchenbesucherin schuldunfähig

München/Köln (ddp-nrw). Die Kölner Polizistin, die am 10. Oktober eine Frau in der Euskirchener Herz-Jesu-Kirche erwürgt hat, wird wegen Schuldunfähigkeit vermutlich straffrei ausgehen und noch vor Weihnachten frei kommen. Nach Angaben des Bonners Oberstaatsanwalts Friedrich Aposteln soll die an Schilddrüsenkrebs erkrankte Beamtin nach der Absetzung eines Hormonpräparats eine Psychose entwickelt haben, wie das Münchner Nachrichtenmagazin "Focus" am Donnerstag berichtete.

Die Polizistin glaubte, in der 48-jährigen Kirchenbesucherin "den Teufel" erkannt zu haben. Zwei von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachter gehen davon aus, dass in Zukunft bei einer medizinisch zuverlässigen Hormonversorgung von der 34-Jährigen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Deshalb muss die Beamtin auch nicht in den Maßregelvollzug.

Der Tod der zweifachen Mutter hatte in Euskirchen große Betroffenheit ausgelöst. Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner weihte die Herz-Jesu-Kirche nach der Gewalttat neu. (19.12.2002)



Erlanger Kindesentführerin muss in die Psychiatrie

Frankfurt/Main (ddp-swe). Der 31-jährige Entführer eines Sportflugzeuges von Frankfurt am Main ist am Montagabend in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden. Das teilte ein Sprecher des Amtsgerichts der Stadt mit. Dem Darmstädter Psychhologiestudenten Franz-Stephan Strambach wird gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr, Flugzeugentführung und schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Der Beschuldigte machte beim Haftrichter in Absprache mit seinem Verteidiger keine Angaben zum Tatvorwurf, hieß es.

In der förmlichen Vernehmung hatte Strambach nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Job Tilmann, zuvor ein Geständnis abgelegt. Details wollte der Staatsanwalt nicht nennen. Bei der Entführung des Motorseglers im südhessischen Babenhausen hatte er nach Polizeiangaben eine Schreckschusspistole benutzt.

Die 73-Jährige Mutter Strambachs kann das Geschehene nicht fassen. Ihren Sohn beschreibt sie als "gutgläubig". Ein guter Schüler sei er gewesen, das Lernen sei ihm stets leicht gefallen. Mitschüler hätten ihn deswegen oft als "Streber" gehänselt. Seit einem Unfall ist Frau Strambach schwer behindert und pflegebedürftig. Ihr Sohn kümmerte sich um sie.

Der Student verfügte jahrelang über einen Flugschein, den das Regierungspräsidium Darmstadt Ende der 80er Jahre ausgestellt hatte. Da Ende November 2000 der turnusgemäße Verlängerungsantrag ausgeblieben sei, sei die Flugberechtigung ausgelaufen, sagte ein Sprecher der Behörde.

Strambach hatte am Sonntagnachmittag in Babenhausen einen Motorsegler gekapert und war damit zwei Stunden lang über der Frankfurter Innenstadt gekreist. Dabei hatte er gedroht, in das Hochhaus der Europäischen Zentralbank (EZB) zu fliegen. Mit der Aktion wollte der Mann nach eigenen Angaben an die Astronautin Judith Resnik erinnern, die 1986 bei der Explosion der US-Raumfähre "Challenger" ums Leben gekommen war. Fluglotsen gelang es, den Piloten zur Landung zu überreden.

Wegen eines möglichen terroristischen Hintergrundes war der Flughafen gesperrt und der Bahnverkehr am Hauptbahnhof eingestellt worden. 116 Flüge fielen nach Fraport-Angaben aus. Den wirtschaftlichen Schaden schätzte ein Fraport-Sprecher auf mehrere hunderttausend Euro. (06.01.2003)


Saarbrücker CSD-Attentäter soll in die Psychiatrie

Saarbrücken (ddp-swe). Der Urheber des Anschlags auf die Saarbrücker Christopher-Street-Day-Parade vom Sommer soll in die Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilte am Dienstag mit, sie habe eine «dauerhafte Unterbringung» des 44-jährigen Saarbrückers beim Landgericht beantragt. Aus Sicht der Ermittler besteht die Gefahr weiterer Anschläge. Der 44-Jährige sitzt bereits vorläufig in der Psychiatrie.

Der Mann hatte während der Parade Ende Juli einen brennenden "Molotow-Cocktail" auf einen der Festwagen geschleudert. Auf der Flucht warf er einen zweiten Brandsatz auf Polizeibeamte. Verletzt wurde aber niemand.

Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als versuchten Totschlag und Brandstiftung. Da der Mann nach Auffassung eines gerichtspsychiatrischen Sachverständigen wegen einer akuten Psychose schuldunfähig sei, könne er jedoch nicht bestraft werden, hieß es. (10.12.2002)


Frau sticht Vater nieder - Sie wollte nicht zum Psychiater

Nürnberg (ddp-bay). Eine 48-jährige Frau hat in Nürnberg ihren Vater niedergestochen, als er sie zu einer Behandlung ihrer psychischen Erkrankung überreden wollte. Nach Angaben der Polizei vom Freitag wurde der 73-Jährige bei dem Besuch von einer Ärztin des Gesundheitsamtes und einem Mitarbeiter des Sozialamtes begleitet. Als er die Tür öffnete, erhielt er von seiner Tochter einen Stich in den seitlichen Brustbereich. Der Mann wurde in eine Klinik eingeliefert, befindet sich aber nicht in Lebensgefahr. Gegen die Tochter wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags eingeleitet. (September 2002)



Die nicht verhinderte "Dramaturgie" einer Psychose

Geisteskranker tötet in Passau zwei Frauen (1)

Passau (ddp). Ein offenbar geistesgestörter Mann hat im bayerischen Passau zwei Frauen getötet. Wie die Polizei mitteilte, stach der 28-Jährige am Dienstagvormittag in einem Kaufhaus in der Innenstadt mit einem Klappmesser eine Frau nieder. Die 61-Jährige erlag einige Stunden später ihren schweren Verletzungen. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Mannes in Thyrnau im Landkreis Passau entdeckten Polizeibeamte auch noch die Leiche seiner 22-jährigen Freundin. Die junge Frau hatte der Mann offenbar einige Stunden zuvor ebenfalls erstochen.

Nach der Messerattacke in dem Kaufhaus wurde der Mann von zwei Angestellten verfolgt, die ihn gemeinsam mit einem zufällig anwesenden Polizisten überwältigten. Mit einem Klappmesser hatte er auf einer Rolltreppe des Einkaufszentrums «Donaupassage» mehrmals von hinten auf die zufällig vor ihm stehende 61-jährige Frau eingestochen. Die Frau wurde mit schweren Verletzungen an Hals und Rücken ins Krankenhaus gebracht. Zunächst schien sie nach Auskunft der Ärzte außer Lebensgefahr, erlag dann jedoch den schweren Schnittverletzungen und Stichwunden. Nach Angaben der Polizei hatte der Mann zu der Frau keinerlei Beziehung.

Im April 2000 war der 28-Jährige wegen geäußerter Selbstmordabsichten in das Bezirkskrankenhaus Mainkofen gebracht worden. Damals wurde bei ihm eine akute Psychose diagnostiziert. Zum Motiv für seine Taten gebe es noch keine Erkenntnisse, sagte ein Polizeisprecher. (17.09.2002)

Zeitung: Möglicherweise Justiz-Skandal um Passauer Messerstecher (2)

Passau (ddp-bay). Die Bluttat des psychisch kranken Johannes D., der vor einer Woche zuerst seine Freundin in der gemeinsamen Wohnung und anschließend eine unbeteiligte 61-jährige Passantin in einem Passauer Einkaufszentrum erstochen hat, hätte womöglich verhindert werden können. Der laut psychiatrischen Gutachten unter "endogenen Psychosen" leidende Täter hatte im Juni 2001 einen Rechtsanwalt als amtlichen Betreuer zur Aufsicht gestellt bekommen, berichtet die "Passauer Neue Presse" (Mittwochausgabe). Doch diese Betreuung habe das Vormundschaftsgericht am 11. Februar 2002 auf Antrag des 28-Jährigen wieder aufgehoben - gegen den ausdrücklichen Rat des betreuenden Anwalts. Der Betreuer hätte unter anderem darauf geachtet, dass sein Mandant die ihm ärztlich verordneten Medikamente regelmäßig in so genannten Depot-Spritzen verabreicht bekam.

Über die Gründe des Aufhebungsbeschlusses wollte das zuständige Amtsgericht Passau aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nach Angaben des Blattes noch keine Angaben machen. Es solle aber auch schon Kritik aus der Ärzteschaft über einen angeblich zu laschen Umgang der Passauer Justiz mit Betreuungsfällen gegeben haben. (25.09.2002)


Freitod des Frauenmörders: Staatsanwalt macht Pflegern keine Vorwürfe (3)

Mainkofen (ddp-bay). Für den Selbstmord des Passauer Frauenmörders im Bezirksklinikum Mainkofen trifft das Pflegepersonal nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine Schuld. Niemand habe damit rechnen können, dass sich der 28-Jährige auf der Toilette mit einer im Mülleimer befindlichen Plastiktüte umbringen könne, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Günther Albert am Freitag auf ddp-Anfrage in Passau. "So einen Fall hatten wir noch nie", betonte Albert.

Der geisteskranke Mann hatte vor zehn Tagen zuerst seine 22-jährige Freundin und anschließend in einem Passauer Kaufhaus wahllos eine Frau erstochen. Danach wurde er in einer per Video überwachten Zelle der forensischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses untergebracht. Auf der von der Kamera nicht erfassten Toilette stülpte er sich am Donnerstagnachmittag eine Plastiktüte über den Kopf, verschnürte diese mit einem Schlafanzug und erstickte. Der Mann galt als selbstmordgefährdet.

Mit dem Tod des 28-Jährigen ist nach Angaben Alberts auch das Verfahren in dem Doppelmordfall beendet. Von den Tatorten im Kaufhaus und in der Wohnung des Mannes im Landkreis Passau hatte die Kripo als Beweismaterial auch DNA-Spuren genommen. Der Schichtarbeiter war bereits vier Mal in das Bezirkskrankenhaus eingewiesen worden. Damals wurde bei ihm eine endogene Psychose diagnostiziert.

Die Bluttat hatte heftige Kritik an der Justiz ausgelöst. Der Täter stand bis Februar unter der Betreuung eines Rechtsanwalts. Jedoch hob das Vormundschaftsgericht die Betreuung auf Antrag des 28-Jährigen gegen den Rat des Betreuers auf. Aufgabe des Betreuers war es unter anderem, darauf zu achten, dass seinem Mandanten die ärztlich verschriebenen Medikamente regelmäßig verabreicht wurden. (27.09.2002)


downtitel  Unser Kommentar zu den Meldungen "Passauer Messerstecher"


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