Keine Suchttherapie
Nach langem Gebrauch einer älteren Generation von Neuroleptika entwickelten sich bei einer Frau irreversible Spätdyskinesien. Gegen die Bewegegungsstörungen, das Schwitzen und die Unruhe, aber auch gegen Ängste nimmt sie seit etwa acht Jahren das freiverkäufliche Schlafmittel Vivinox mit dem Wirkstoff Diphenhydramin (DPH) ein. Nach Herstellerangaben sollte die Tagesdosis von zwei Dragees (entsprechen 50 mg DPH) nicht überschritten werden. Zudem sollte die Behandlungsdauer nur wenige Tage betragen und zwei Wochen nicht überschreiten. Doch von diesen Schlafdragees kommt sie nicht los! Inzwischen braucht sie täglich um die 50 Tabletten. Eine hochgefährliche Dosis! In der Packungsbeilage steht: "Überdosierungen mit Diphenhydramin äußern sich in in erster Linie - abhängig von der aufgenommenen Menge - durch Störungen des Zentralnervensystems (Verwirrung, Erregungszustände bis hin zu Krampfanfällen, Bewusstseinseintrübung bis hin zum Koma, Atemstörungen bis Atemstillstand) und des Herz-Kreislauf-Systems."
Bereits zwei Mal passierte es: Wie versteinert fiel die Frau um und begann zu krampfen. Im Krankenhaus wurde das Mittel sofort abgesetzt. Die dann einsetzenden Entzugserscheinungen wurden mit entsprechenden Mitteln unterdrückt. Mehrwöchige Aufenthalte, insgesamt waren es sechs in verschiedenen psychiatrischen Kliniken, brachten nichts. Wie auch, eine Suchttherapie wurde ja nicht eingeleitet. Die eingesetzte Medizin zur Behandlung der Entzugssymptome wurde nach der Entlassung nicht weiter verordnet.
Somit folgte jeder Entlassung, ohne den Ernst der Lage wirklich erkannt zu haben und ohne gezielte Vorbereitung der Patientin, der Sprung ins kalte Wasser. Wieder hängt die Frau "an der Apotheke", holt sich eine Packung nach der anderen. Über das Risiko hat sie immerhin ein Pharmazeut aufgeklärt. Seitdem macht sie um diese Apotheke einen großen Bogen. Das Geschäft machen nun die anderen.
Leider konnten die Kliniken keine individuell abgestimmte Entwöhnungstherapie bieten oder wenigstens vermitteln, obwohl die Frau zu diesem Schritt bereit war. Die Patientin hat das Vertrauen zu den Behandlern verloren. Von einem erneuten Klinikaufenthalt müsste sie erst überzeugt werden. Was tun? Sterbebegleitung auf Raten? Letztendlich ist das ein Schrei nach qualifizierter Hilfe!
In Internetforen wird der Wirkstoff Diphenhydramin ab einer bestimmten Überdosierung als "Droge" mit "halluzinogenen Effekten" beschrieben. Auch gibt es eine "Diphenhydramin FAQ", die verschiedene "Trip"-Effekte von "erfahrenen Usern" propagiert. Was wissen eigentlich die Experten darüber?
Wie Lichtblick aus Apotheker-Kreisen erfahren konnte, können Diphenhydramin-Trips tödlich enden. In Zusammenhang mit diesem Wirkstoff warnen die Apotheken seit 7. August 2007 vor dem Missbrauch rezeptfreier Arzneimittel gegen Husten oder Einschlafstörungen und Allergien. Der AMK (Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker) liegen im Zeitraum 1.1.2004 bis 31.07.2007 fünf Fallberichte zum Missbrauch von Diphenhydramin vor, davon ein Fall mit Todesfolge. Keiner dieser Fälle betraf Jugendliche. Laut AMK muss beim Missbrauch von Diphenhydramin mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden. Die Apotheken melden Missbrauchsfälle an die AMK. (03.09.2007)
Dazu mehr: "Missbrauch von Diphenhydramin durch Jugendliche"
http://www.abda.de/1369.html